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So funktioniert die Krankenversicherung für Beamte

Die Krankenversicherung für Beamte ist grundsätzlich anders geregelt als die für Beschäftige in der freien Wirtschaft. Denn anders als diese sind Beamte und ihre Angehörigen, die über kein eigenes Erwerbseinkommen verfügen, beihilfeberechtigt. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren erwächst die Verpflichtung, die Gesundheitskosten der Beamten in Form einer Beihilfe zu erstatten. Wie hoch diese Beihilfe ist, hängt zum einen von dem ausgeübten Beruf, zum anderen aber auch von Faktoren wie dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder ab. Beihilfe wird allerdings nie zu 100 Prozent geleistet, alle getätigten Ausgaben des Beamten für die Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten sind lediglich zu einem Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent beihilfefähig. Den Rest müsste der Beamte selbst tragen, wenn er dafür nicht eine freiwillige Krankenversicherung abschließen würde. Es gibt zahlreiche Angebote für die Krankenversicherung für Beamte, die sich vom Leistungsumfang und der Tarifgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.

 

Eine günstige Krankenversicherung für Beamte

Um eine möglichst vorteilhafte Krankenversicherung für Beamte zu finden, müssen sich Beamte gut über Anbieter und Tarife informieren. Bei den Tarifgestaltungen kann man sich aus Kostengründen dafür entscheiden, nur die nötigsten Erstattungen in Anspruch zu nehmen. Wer jedoch wünscht, dass auch teure Zahnbehandlungen, Leistungen von Heilpraktikern und andere zusätzliche Gesundheitsleistungen übernommen werden, sollte eine etwas teureren Tarif wählen. Hier ist eine sehr gründliche Prüfung der Leistungen der einzelnen Versicherer unbedingte Voraussetzung dafür, dass der Kunde tatsächlich die Erstattungen bekommt, die er im Krankheitsfall wünscht. Dabei sollte auch bedacht werden, dass ein späterer Tarifwechsel nicht immer ohne weiteres möglich ist; insbesondere ist dies der Fall, wenn es in der Zwischenzeit bereits zu ernsteren Erkrankungen gekommen ist. Nicht zuletzt sollte auch berücksichtigt werden, dass der Beamte stets in Vorlage gehen muss, bevor er seine Erstattungen erhält. Deswegen kann auch eine Versicherung attraktiv sein, die Erstattungen besonders schnell überweist. Eine Beratung durch einen Versicherungsfachmann kann bei der Entscheidung für eine private Krankenkasse sehr hilfreich sein.

Nebenkosten – ärgerliche Kosten

Meist in den ersten drei Monaten im Jahr ist es soweit: Die Nebenkostenabrechnung, erstellt durch den Vermieter, liegt im Briefkasten. Anrufe oder Emails an den Vermieter sind nach diesem Tag keine Seltenheit. Denn nicht selten wird durch den Vermieter eine saftige Nachzahlung verlangt. Und diese rührt nicht immer nur aus den Heizungs- und Wasserkosten her. Auch Posten wie die Hausmeistervergütung oder auch die Gebäudeversicherung kann die Nachzahlung in die Höhe treiben. Und dies gefällt den Mietern natürlich nicht. Es gibt auch Vermieter, die bisher die Gebäudeversicherung nicht zum Ansatz brachten bei ihrer Nebenkostenabrechnung, dies aber plötzlich tun. In diesem Fall wehren sich die Mieter natürlich gegen diese Vorgehensweise. Allerdings hat der Vermieter auch das Recht erst nach Jahren erst die Gebäudeversicherung bei der Nebenkostenabrechnung in Ansatz zu bringen. Für den Fall, dass der Vermieter sich vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung auf dem Portal http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudehaftpflicht.html umgesehen hat, kann er für den Mieter meist eine relativ günstige Versicherung in Ansatz bringen bzw. im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen.

Umlage nach Quadratmeter

Diese Umlage muss der Vermieter nach Quadratmetern vornehmen. Ansonsten würde eine Unbilligkeit vorliegen. Unbillig ist wenn der Vermieter die Umlage über die Personenzahl in einer Wohnung vornehmen würde. Unbillig ist dies dann vor allem für die Bewohner von einer kleinen Wohnung, wenn diese Personenzahl größer ist, als die Zahl der Bewohner von einer größeren Wohnung. Hiergegen kann der Mieter gegen den Vermieter vorgehen. Dies bedeutet letztlich aber auch, dass der Vermieter die Nebenkostenrechnung noch einmal machen muss. Und zwar korrekt nach Quadratmeter der Wohnungen.