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Neuregelungen für die Prüfung von Elektrogeräten und Arbeitsmitteln

Wer heute elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet in seinem Unternehmen, der muss diese auch regelmäßig warten. Für deren Umsetzung und deren Durchführung ist jeder selbst verantwortlich. Dabei gibt es heute eine ganze Reihe von Neuregelungen. Diese sind die Grundlage für die Wiederholungsprüfungen. Zu diesen ist der Gesetzgeber verpflichtet. Dabei ist es so, dass auch weiterhin die alten Normen für die Wiederholungsprüfungen, für die Änderung und auch für die Instandsetzung nicht mehr gültig sind. Angewandt werden muss ab jetzt für jede Wiederholungsprüfung die neue DIN VDE 0701-0702. Eine fehlende oder eine falsche Prüfung von Arbeitsmitteln bzw. von Geräten ist ein gravierendes Organisationsverschulden. Wichtig ist natürlich, dass man sich über alles informieren muss, was in dieser Hinsicht neu ist. Hierzu gehört auch dass jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen prüfen muss, die entsprechenden Mitarbeiter zu einem Seminar schickt. Das Praxisseminar “Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel” beinhaltet natürlich auch alle Informationen, die die Rechtspflichten zur Prüfung von elektrischen Geräten, Arbeits- und Betriebsmitteln gem. ArbSchG, BetrSichV, TRBS und BGV A3 betreffen.

Seminarinhalt

Die Rechtsgrundlagen, die Gefährdungsanalysen, aber auch die Dokumentationsplicht und Verantwortlichkeiten sind dabei genauso Seminarinhalt wie auch die Unfallverhütung bei Prüfungen sowie die kompletten Neuregelungen der DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ und die Anwendung der DIN VDE 0701-0702. Teilnehmen sollten an einem derartigen Seminar die für die Elektrosicherheit verantwortliche Personen, sowie die Elektrofachkräfte (Industrie, Serviceunternehmen, Handwerk), aber auch verantwortliche Elektrofachkräfte, sowie Sicherheitsfachkräfte, genauso wie Sachverständige, aber auch sogenannte befähigte Personen. Es handelt sich bei diesem Seminar um eine Kombination aus Fachvortrag, aus Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten.

Ältere Mitarbeiter: Gefahrenpotenzial steigt

Derzeit ist in Deutschland eine gefährliche Entwicklung im Gange: Es gibt immer weniger Geburten und damit auch immer weniger junge Menschen, wobei die Menschen, die in Deutschland derzeit leben immer älter werden. Vom Staat her müssen die Menschen aufgezwungenermaßen auch schon bis 67 Jahre arbeiten. Dies kann in vielen Berufen ganz schön gefährlich werden. Beispielsweise auf dem Bau, doch auch wenn der Betroffene Busfahrer oder LKW-Fahrer ist. Entweder muss man frühzeitig den Beruf wechseln (eine Umschulung machen, oder sich als Hilfsarbeiter in einer anderen Branche verdingen, was jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Rente haben dürfte). Grundsätzlich erhöht sich durch das Vorhandensein von vielen älteren Mitarbeitern in einem Unternehmen das Gefahrenpotenzial. Dabei ist es zurzeit an den Unternehmen für Abhilfe zu schaffen. Sie müssen außer ergonomischen Arbeitsplätzen durch entsprechende Betriebseinrichtungen auch für altersgerechte Arbeitsplätze sorgen. Die Angebote der Bär Betriebseinrichtung sind kostengünstig und lohnen sich von der Anschaffung auch von dem Blickwinkel her, dass sie älteren und auch behinderten Mitarbeitern die Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsablauf ermöglichen.

Gefährdungsbeurteilung der Handmaschinen

Während des in Sachen Büro- und Betriebseinrichtung einen kompetenten Ansprechpartner gibt, mangelt es im Bereich der Handmaschinen, die für die Arbeit auch von älteren Mitarbeitern genutzt werden müssen, daran, dass hier noch nicht für eine altersgerechte Ergonomie gesorgt wurde. Doch bei der Arbeit mit dem Hochdruckreiniger wirken zum Beispiel hohe Greif- und Haltekräfte auf den Körper. Die kann ein älterer Arbeitnehmer aber meist nicht mehr in dem Maß und auch nicht für längere Zeit aufbringen, wie ein junger Arbeitnehmer.